A230
Wahlberechtigung Europawahl
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Wahlberechtigt bei der Europawahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Bei Wohnsitz im Ausland: Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, sofern sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Die Wahlberechtigung besteht auch dann, wenn man an Stelle der deutschen die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Europawahlgesetz.
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Suchwörter: Wahlberechtigt für die Europawahl Wählen bei der Europawahl
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024