Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogisches Fallmanagement
Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen des §...
Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen des § 117 SGB IX.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Ab dem 18. Lebensjahr möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Einzelfallabhängig (Im Regelfall bis zu 6 Wochen)
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 26.01.2023