Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Belegenheit (Straße)
Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf der Basis des Kaufvertrages.
Der Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar an das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz übermittelt.
Auch die anschließende Eintragung ins Grundbuch wird über den Notar abgewickelt. Hierfür stellt dieser einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Gericht.
Fragen zum Baukindergeld werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. auf deren Internetseite beantwortet.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 27.11.2023