Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Belegenheit (Straße)

Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Der Kaufvertrag, welcher in der Regel vom Notar übermittelt wird.

Zu Beachten

Für die Besteuerung des Erwerbs von sämtlichen Grundstücken, die in Hamburg belegen sind, besteht eine zentrale Zuständigkeit bei der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf der Basis des Kaufvertrages.
Der Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar an das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz übermittelt.

Auch die anschließende Eintragung ins Grundbuch wird über den Notar abgewickelt. Hierfür stellt dieser einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Gericht.

Fragen zum Baukindergeld werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. auf deren Internetseite beantwortet.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Formulare, Services & Links

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