Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder...
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet.
In Hamburg können zusätzlich Pflegekinder, Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG diese Leistung erhalten (Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig).
Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
- Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot
- kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
Benötigte Unterlagen
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Man meldet das Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vor.
Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn man keine Leistungen mehr bezieht, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.
Gebühren
keine
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Faltblatt Bildungspaket Englisch
- Faltblatt Bildungspaket Farsi
- Faltblatt Bildungspaket Russisch
- Faltblatt Bildungspaket Türkisch
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
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Letzte Aktualisierung: 30.11.2023