Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem...

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes haben Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für diesen Personenkreis in der Zuständigkeit und nach den Regelungen der Behörde für Schule und Berufsbildung, es ist sich an das jeweilige Schulbüro zu wenden.

Es werden bei entsprechender Entfernung die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus oder Bahn zurückzulegen. Es gelten die Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher der o.g. Leistungen sind (Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG)
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
  • Entfernung gemäß Schülerfahrgeldbestimmungen vom 07.02.2006/ Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten

Benötigte Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen
  • ausgefüllter Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' ist in der Schule einzureichen (Antragsformular liegt in der Schule aus)

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Es ist ein Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' in der Schule zu stellen.
Dabei ist der Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vorzulegen. Das erforderliche Antragsformular liegt in den Schulen aus.

Die Schule prüft dann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sorgt dafür, dass das Kind eine Fahrkarte erhält. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

Gebühren

keine

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