Bezirksamt Eimsbüttel
Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport, Registrierung in der Anbieterdatenbank
Bildungspaket - Informationen für Leistungsanbieter für die Bereiche Kultur, Musik und Sport
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Zentrale Abrechnungsstelle BuT
Grindelberg 62-66 20144 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Die Leistungsberechtigten lassen sich vom Leistungsanbieter die Teilnahme bescheinigen. Hierfür steht das Formular ' Teilhabeleistung' unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke' zur Verfügung. Die Pauschale von 15 Euro wird dann an die Leistungsberechtigten gezahlt und diese müssen direkt mit dem Leistungsanbieter die monatlichen Kosten abrechnen.
Das Angebot kostet 15 Euro und mehr:
Die Leistungsanbieter können wie bisher über eine Abrechnungsliste abrechnen und erhalten die 15 Euro monatlich direkt von der Stadt. Sollte die Aktivität mehr als 15 Euro im Monat kosten, muss die Differenz vom Leistungsberechtigten gezahlt werden.
Ausfüllen der Abrechnungsliste
Die Personen sind nach Rechtskreisen getrennt in der Abrechnungsliste der Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit zu erfassen und der Teilnehmer hat zu bestätigen, dass die Leistung nicht bereits anderweitig in Anspruch genommen wird. Beide Formulare sind unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke' hinterlegt.
Die Abrechnungsliste ist an folgende Adresse zu senden:
Bezirksamt Eimsbüttel,
Fachamt Grundsicherung und Soziales,
Bildung und Teilhabe - Abrechnungsstelle
Grindelberg 62-66,
20144 Hamburg
E-Mail: bildungspaket@eimsbuettel.hamburg.de
Der Leistungsanbieter muss aber nicht über die Abrechnungsliste abrechnen.
Er kann dem Leistungsberechtigten auch auf dem Formular „ Teilhabeleistung“ die Teilnahme bestätigen, so dass der Leistungsberechtigte die Pauschale direkt von der Stadt erhält und die Abrechnung anschließend zwischen Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten erfolgt.
Fristen
-
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Zahlung an die leistungsberechtigte Person
Die leistungsberechtigte Person beantragt die Leistung sebst im Bezirksamt Eimsbüttel, und zahlt die Vereinsbeiträge/ Kosten in voller Höhe selbst. - Direktabrechnung mit Ihnen als Anbieter
Die leistungsberechtigte Person legt Ihnen als Leistungsanbieter eine Kopie des Bescheids der Sozialleistung (Hauptleistungsbescheid) oder des BuT-Kurzbescheids vor. Eine Teilnahme am Teilhabeangebot ist sofort möglich. Sie erfassen die Daten, die für die Abrechnung mit dem Bezirksamt Eimsbüttel erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt über eine Sammelabrechnung in Form einer Excel-Tabelle, wenn mehrere Teilnehmende gleichzeitig abgerechnet werden.
Die jeweiligen Abrechnungsformulare werden von Ihnen an das Bezirksamt Eimsbüttel gesendet. Abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Teilhabeaktivität. Etwaige Differenzbeträge zu dem gesetzlich normierten Sozialleistungsanspruch in Höhe von 15 Euro monatlich werden an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Betragen die Kosten mehr als 15 Euro, ist der Differenzbetrag von der leistungsberechtigten Person selbst an Sie zu zahlen.
Dauer
-
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
-
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Faltblatt Bildungspaket - Hinweise für Veranstalter und Anbieter
- Faltblatt Bildungspaket Englisch
- Faltblatt Bildungspaket Farsi
- Faltblatt Bildungspaket Russisch
- Faltblatt Bildungspaket Türkisch
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
- Bescheinigung Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Aktivität in der Freizeit
- Bildungs- und Teilhabepaket - Weiterführende Informationen für Leistungsanbieter
- Bildungspaket - Muster von Leistungsbescheinigungen
- Bildungspaket - Vordrucke
- Informationen zum Bildungspaket
- Liste der Leistungsanbieter
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Geeignete Angebote sind z. B. solche von
- Fußballvereinen
- Kirchengemeinden, die Freizeiten anbieten
- Wohlfahrtsverbänden
- Freie und staatliche Theater
- Private Musiklehrer
- gewerbliche Tanzschulen
Gefördert werden bspw. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Theaterworkshops).
Nicht übernommen werden die Kosten für Eintrittskarten.
Es gilt eine Pauschale von 15 Euro monatlich.
Ansparen für Freizeiten
Für Freizeiten können die Monatsbeiträge für bis zu 12 Monate innerhalb eines Bewilligungszeitraums angespart werden (siehe hierzu auch Link 'Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten').
Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank
Für die Registrierung in der Leistungsanbieterdatenbank der Stadt Hamburg ist eine formlose E-Mail an das Funktionspostfach bildungspaket@soziales.hamburg.de zu senden und um Aufnahme in die Anbieterdatenbank zu bitten. Der Anbieter erhält dann per Email ein Formular, in welchem die Daten des Anbieters und Informationen zum Angebot gemacht werden müssen. Das Formular wird wieder an das Funktionspostfach gesandt. Die Aufnahme in der Anbieterdatenbank erfolgt dann zeitnahe. Die Aufnahme stellt jedoch keine Voraussetzung dar, soziokulturelle Teilhabeleistungen abrechnen zu können.
Zu beachten:
Die Stadt Hamburg ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Qualität und Zuverlässigkeit der Anbieter zu prüfen. Dies obliegt dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Die jeweils zuständige Fachbehörde prüft vor der Erfassung eines Anbieters in der Leistungsanbieterdatei lediglich, ob bei ihr bereits begründetet Einwände gegen den Leistungsanbieter bekannt sind.
Zukünftig wird eine Pauschale gewährt, auch wenn die Aktivität an sich kostenfrei ist, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in solchen Fällen auch Kosten entstehen (Fahrtkosten zumindest Fahrtkosten entstehen – und damit Kosten. Daher muss zukünftig nicht mehr explizit auf die Ausrüstungsgegenstände hingewiesen werden, da diese auch von der Pauschale mit abgedeckt sind.
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2023