Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Bürgergeld unter 25)

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 156 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des...

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 156 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 104 Euro (i.d.R. zum 1. August) und 52 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem Bürgergeld bzw. Sozialgeld zu bestreiten.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Kinder unter 25 Jahren (oder deren Eltern), die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Sozialgeld) erhalten
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch Vorschule
  • kein Erhalt einer Ausbilungsvergütung

Benötigte Unterlagen

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren: Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Leistungen für den Schulbedarf werden beim Jobcenter beantragt.


Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, In diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen.

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket). Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
 

Gebühren

Keine

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