Elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen. Dieser Aufenthaltstitel wird als...
Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen.
Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert.
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.
Die zeitliche Gültigkeit Ihres elektronischer Aufenthaltstitel ist davon abhängig wie lange Ihr Aufenthaltsstatus gilt und wie lange Ihr Nationalpass gültig ist. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist der elektronischer Aufenthaltstitel maximal zehn Jahre gültig, dann benötigen Sie eine neue Karte.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie müssen in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.
- Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen elektronischen Aufenthaltstitel zu bekommen teilt Ihnen die zuständige Behörde mit. Sie können dies auch selber überprüfen, indem Sie den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-HamburgOnline-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg (siehe Links) nutzen.
Benötigte Unterlagen
- Ihren gültigen Nationalpass oder Passersatz oder Ausweisersatz.
- Sofern vorhanden, Ihren aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Nachweis über das aktuelle Aufenthaltsrecht.
- Bitte nutzen Sie für die Zahlung der Gebühren gerne Ihre EC-Karte anstatt Bargeld.
- Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, dann bringen Sie bitte Ihren Leistungsbescheid mit.
- Sie haben den Online-Dienst bereits genutzt? Bitte bringen Sie auch alle hochgeladenen Dokumente im Original mit.
- Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, meldet sich die Behörde bei Ihnen.
Zu Beachten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie melden sich beim für Sie zuständigen Bezirksamt und zeigen Ihr Antragsbegehren an.
- Das Bezirksamt gibt Ihnen einen Termin zur Antragstellung im Bezirksamt.
- Sie kommen zum vorgegebenen Termin und stellen Ihren Antrag.
- Das Bezirksamt prüft die Erteilungsvoraussetzungen.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Bei einer positiven Entscheidung werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen.
- Die Behörde bestellt für Sie den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sie kommen zu einem beim ersten Termin vereinbarten Abholtermin und erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.
- Die Abholung ist bei Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.
- Sie nutzen den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-Hamburg (siehe Links). Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch.
- Nachdem die zuständige Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat, wird diese sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. In Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben einen Termin zu buchen.
- Das Bezirksamt prüft bereits vor Ihrem ersten Termin, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen denen des schriftlichen Verfahrens.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen bis 8 Wochen.
Je nach Auftragsvolumen bei der Bundesdruckerei GmbH kann nach erfolgter Beantragung ein längerer Zeitraum bis zur endgültigen Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels vergehen.
Gebühren
Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten / Aufenthaltserlaubnisse sind regelmäßig gebührenpflichtig.
- Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte:
- Erstmalige Erteilung: 100 EUR
- Verlängerung: 93-96 EUR.
- Zweckwechsel: 98 EUR.
- Mobiler-ICT-Karte
- Erstmalige Erteilung: 80 EUR
- Verlängerung: 70 EUR.
- Niederlassungserlaubnis (je nach Rechtsgrundlage): 34,50 - 147 EUR.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 EUR
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte, einer Daueraufenthaltskarte, eines Aufenthaltsdokumentes-GB oder eines Aufenthaltsdokumentes für Grenzgänger-GB: Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Sie können, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Dienststelle, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einlegen.
Rechtsgrundlage
- § 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4.html - § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__78.html - §§ 44 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html#BJNR294510004BJNG001200000 - Anlage D14a zur Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d14a.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 28.05.2023