Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Als Sachverständige nach dem Hundegesetz anerkennen lassen
Sie können sich als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem Hamburgischen Hundegesetz anerkennen lassen, um Gehorsamsprüfungen oder Wesenstests abzunehmen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- über umfassende Kenntnisse im Umgang mit Hunden (mindestens 3 Jahre) verfügen
- regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen (ein mindestens 2-tägiger Lehrgang pro Jahr)
- ein Konzept zur Durchführung der Wesenstest- oder Gehorsamsprüfung vorlegen
- Ihre Zuverlässigkeit nachweisen (durch polizeiliches Führungszeugnis)
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher und formloser Antrag, für welche Art von Prüfung (Wesenstest und/oder Gehorsamsprüfung) Sie anerkannt werden möchten.
- Einreichung eines Konzeptes zur Abnahme von Wesenstestprüfungen und/oder Abnahme von Gehorsamsprüfungen
- Fortbildungsnachweise
- Nachweis ethologischer Kenntnisse über Hunde
- mindestens fünfmalige Hospitation bei Wesenstest
- Beschreibung des Grundstückes nach Art und Lage, wo Sie die Wesenstests durchführen (Auszug eines Kartenausschnittes z.B. aus Google Maps mit Eintragung des Prüfungsgeländes ist ausreichend)
- gegebenenfalls aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Auf diesen Antrag hin werden Ihnen eine Kopie des Hundegesetzes, der Durchführungsverordnung und ein Schreiben über die Nachweise, die Sie einreichen müssen zugesandt.
Sie müssen daraufhin folgende Dokumente einreichen:
- Fortbildungsbescheinigungen
- Nachweise über den Umgang mit Hunden
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Meldebestätigung
- Darstellung eines Konzepts der Gehorsamsprüfung
- im Einzelfall weitere Nachweise
Sie erhalten einen Vordruck, auf dem Sie Ihre persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) schriftlich bestätigen. Weiterhin erhalten Sie ein Merkblatt mit Hinweisen zum Datenschutz und weiteren Hinweisen über die Durchführung von Gehorsamsprüfungen.
Wenn Sie sich als Wesenstesterin oder Wesenstester anerkennen lassen möchten, müssen Sie
- einen schriftlichen und formlosen Antrag stellen
- nachweisen, dass Sie bei mindestens 5 Wesenstesten hospitiert haben
- nachweisen, dass Sie über spezielle ethologische Kenntnisse im Umgang mit Hunden verfügen
- Beschreibung des Grundstücks beifügen, auf dem die Tests stattfinden sollen
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beifügen
- der Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon) zustimmen
Dauer
Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen durchschnittlich 4 Wochen.
Gebühren
Die Gebühr für eine Anerkennung als Gehorsamsprüfer:in oder als Wesenstester:in beträgt je nach Aufwand zwischen 40,- und 150,- €.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 4 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
§ 5 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
§ 2 Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
§ 3 Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
§ 7 Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
§ 13a Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Nach erfolgreicher Anerkennung dürfen Sie Prüfungen zur Leinenbefreiung durchführen und bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung können die Halter nach den Vorgaben der örtlichen Behörden ihre Hunde unangeleint in der Öffentlichkeit führen.
Als anerkannte Sachverständige oder anerkannter Sachverständiger für Wesenstests dürfen Sie Wesenstests nach dem Hundegesetz durchführen. Nach erfolgreicher Anerkennung dürfen Sie die Tests durchführen und zur Vorlage bei der zuständigen Behörde bescheinigen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hundesachverständige, Registratur
Billstraße 80a 20539 Hamburg
Raum: 7.04
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
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Letzte Aktualisierung: 28.11.2023