Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Veterinärwesen/Lebensmittelsicherheit)
Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln,...
Nach der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen.
Es sind folgende Angaben zu machen: Namen, Anschrift, Tierart, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart (z.B. Zucht, Mast, Hobby) und der Standort. Auch Änderungen oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Bitte nutzen Sie dazu das Meldeformular. Dazu sollte der Online –Dienst im Serviceportal der Stadt Hamburg: genutzt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/RTierH
Nach einer einfachen Registrierung kann die Anmeldung umgehend digital vorgenommen werden.
Sollte der Online-Dienst nicht genutzt werden können, besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung mittels eines Meldeformulars. Dieses findet sich hier www.hamburg.de/tiere
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden kommen mit der Anzeige ihrer Tierhaltung gleichzeitig ihrer gesetzlichen Meldepflicht zur Hamburger Tierseuchenkasse nach. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Amtstierärztin / der Amtstierarzt Ihres zuständigen Verbraucherschutzamtes im Bezirk. (Siehe Behördenfinder). Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden können
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Veterinärwesen/Lebensmittelsicherheit)
Billstraße 80 20539 Hamburg
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022