Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Beihilfeantrag in der Landwirtschaft (Abdecker Kosten, Falltierbeihilfe)

Zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen ist die unschädliche Beseitigung bestimmter Arten von Tierkörpern (verendeten oder nicht zum Verzehr getöteten Tiere) in einer Tierkö...

Zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen ist die unschädliche Beseitigung bestimmter Arten von Tierkörpern (verendeten oder nicht zum Verzehr getöteten Tiere) in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgeschrieben. Die FHH trägt 70% der vom Tierkörperentsorger in Rechnung gestellten Beträge für die Beseitigung sogenannter Falltiere von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.

 

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