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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (V4 Pharmaziewesen und Medizinprodukte)
Zulassung von Apotheken, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (V4 Pharmaziewesen und Medizinprodukte)
Friesenstraße 1-3 20097 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Hammerbrook
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Mit Änderung des Apothekengesetzes vom 12. August 2002 und nach dessen Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002 trat am 28. August 2003 der §12a ApoG in Kraft. Danach ist der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zuschließen. Dieser ist von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachbereich Pharmaziewesen, zu genehmigen.
Suchwörter: Apothekenzulassung Zulassen einer Apotheke Versandhandelerlaubnis Großhandelserlaubnis Genehmigung von Heimbewohner-/ Krankenhaus- Versorgungsverträgen
Letzte Aktualisierung: 26.06.2022