Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Behörde für Justiz und...
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) – Amt für Verbraucherschutz – V4 stellen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Besitz der deutschen Approbation als Apotheker:in
- das Vorhandensein geeigneter Betriebsräume und der Einrichtung
- schriftlicher Antrag zu stellen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
- Bei Neugründung einer Apotheke erfolgt vor der Eröffnung eine Abnahmebesichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Hamburg, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, V4.
Benötigte Unterlagen
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie dem Merkblatt „Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis“ entnehmen oder mit dem Amt für Verbraucherschutz – V4 der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) klären.
Zu Beachten
Fristen
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke gestellt werden und 2 Wochen vor Eröffnungstermin vollständig vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis ist auszustellen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Eröffnung vereinbart.
Dauer
4 – 8 Wochen
Gebühren
- Variabel nach Zeitaufwand
- Gebühren nach Landesrecht
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, werden mit der Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt.
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären. Die Voraussetzungen sind dem Merkblatt „Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis“ zu entnehmen.
Adresse und Kontakt
Postanschrift
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pharmazie II
Postfach 30 28 22 20310 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
Infos zur Einrichtung
An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023