Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Behörde für Justiz und...

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) – Amt für Verbraucherschutz – V4 stellen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Besitz der deutschen Approbation als Apotheker:in
  • das Vorhandensein geeigneter Betriebsräume und der Einrichtung
  • schriftlicher Antrag zu stellen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
  • Bei Neugründung einer Apotheke erfolgt vor der Eröffnung eine Abnahmebesichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Hamburg, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, V4.

Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus § 2 Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie dem Merkblatt „Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis“ entnehmen oder mit dem Amt für Verbraucherschutz – V4 der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) klären.

Zu Beachten

Mit Änderung des Apothekengesetzes vom 12. August 2002 und nach dessen Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 27. August 2002 trat am 28. August 2003 der §12a ApoG in Kraft. Danach ist der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zuschließen. Dieser ist von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Fachbereich Pharmaziewesen, zu genehmigen.

Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke gestellt werden und 2 Wochen vor Eröffnungstermin vollständig vorliegen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis ist auszustellen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Eröffnung vereinbart.

Dauer

4 – 8 Wochen

Gebühren


  • Variabel nach Zeitaufwand

  • Gebühren nach Landesrecht

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, werden mit der Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. 

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Mit den einzureichenden Unterlagen weisen Sie die deutsche Approbation als Apotheker/Apothekerin nach. Ferner weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und erklären bzw. versichern eidesstattlich, die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 2 Apothekengesetz einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären. Die Voraussetzungen sind dem Merkblatt „Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis“ zu entnehmen.

Adresse und Kontakt

Postanschrift

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Pharmazie II
Postfach 30 28 22 20310 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

Infos zur Einrichtung

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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