Kundenzentrum Hamburg-Nord
Reisepass, Erst- oder Neuausstellung
Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben...
- Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
- Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
- Seit 01.11.2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ihre abgelaufenen Reisepässe (auch vorläufige) werden eingezogen oder entwertet überlassen.
- Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
Adresse und Kontakt
Adresse
Kundenzentrum Hamburg-Nord
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Einwohnerwesen
Lenhartzstraße 28 20249 Hamburg
Raum: Kundenzentrum
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7-19 Uhr
In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.
Weiterhin ist ein Besuch der Kundenzentren - Einwohnerwesen nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (www.hamburg.de/kundenzentrum) oder telefonisch unter 040 115 buchen. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu Dienstleistungen, die derzeit ausschließlich auf schriftlichem Wege erbracht werden.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor. Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepasses beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Digitales Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Das vorhandene Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) ist nicht für Fischereischeine und Führerscheinanträge nutzbar. Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, Busse 20/25 Julius-Reincke-Stieg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
- Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
- Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
- In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
Benötigte Unterlagen
- GRUNDSÄTZLICH: 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern).
- Volljährig: Bundespersonalausweis, bei Neuausstellung: alter Reisepass
- Minderjährig: Geburtsurkunde, Kinderreisepass (sofern vorhanden), Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist. Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten, Nachweise bei alleinigem Sorgerecht.
- Ablauf: Alter Reisepass.
- Verlust: Bundespersonalausweis. Falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde.
- Diebstahl: siehe Verlust, zusätzlich: Der Diebstahl des Reisepasses ist bei der Polizei anzuzeigen und die dort ausgestellte Diebstahlsanzeige ist vorzulegen.
- Änderung: Alter Reisepass, Nachweis für Änderung (z.B. Urkunden).
- Nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde, alter Pass oder Identitätsbescheinigung, Geburts- und/oder Heiratsurkunde.
Zu Beachten
- Verlängerung oder Veränderung nicht möglich! Es wird IMMER ein neuer Pass ausgestellt.
- Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
- Der Verlust eines Reisepasses kann in jedem Hamburger Kundenzentrum ohne Termin gemeldet werden.
- Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich an das Einwohnerzentralamt (siehe Reisepass für Nicht - Hamburger).
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.
Gebühren
Bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (6 Jahre gültig), später 60 EUR (10 Jahre gültig).
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 6 (1) Passgesetz (PassG), §§1 und 15 Passverordnung (PassV)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- Auswärtiges Amt - Konsularischer Service (Reiseinformationen)
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern - Informationen zum neuen deutschen Reisepass ab 01.03.2017
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
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Letzte Aktualisierung: 28.01.2023