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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Geologische Untersuchung anzeigen

Wenn Sie Maßnahmen vornehmen wollen, mit denen Sie Daten über den geologische Untergrund gewinnen möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie führen eine Maßnahme durch, die der Gewinnung von geologischen Daten dient.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Verfahrens benannt. Sie müssen gegebenenfalls Unterlagen vorlegen, aus denen sich nachfolgend benannte Daten oder Informationen ergeben.

  • Bezeichnung und Zweck der Untersuchung, sowie Name und Adresse der durchführenden Person und der Auftraggeber
  • Art, Methode, voraussichtlicher Umfang und geplante Dauer der Untersuchung
  • Lage des Gebiets und wenn möglich grafische Darstellung der Messpunkte
  • bei Bohrungen geplante Bohrungsbezeichnung, Lage, Ansatzhöhe, Bohrlochverlauf, geplante Endtiefe, prognostizierte Gesteinsschichten, Bohrlochmessungen, Art des Bohrverfahrens, sowie voraussichtlicher Aufbewahrungsort und Dauer für Bohrkerne und Proben
  • bei anderen geologischen Untersuchungen wie Aufnahmen von Aufschlüssen oder Beprobungen Lage der Untersuchungspunkte, Art der Untersuchungen, Aufschlussverfahren, wenn möglich grafische Darstellungen, voraussichtlicher Aufbewahrungsort und Dauer für Gesteins- und Bodenproben
  • bei Neubearbeitungen öffentlich bereitgestellter Fachdaten und Bewertungsdaten Nachweisdaten, die zeigen, welche Fach- und Bewertungsdaten in die geologische Untersuchung einbezogen werden.

Zu Beachten

Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG) oder Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen beziehungsweise bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für die Bohrlokation zuständigen Behörden einzureichen.

Handbohrungen und Bohrungen für Bauwerkselemente wie Anker, Dübel, Bohrpfähle et cetera sind nicht anzeigepflichtig.

Fristen

Sie müssen geologischen Untersuchungen 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten anzeigen. Nach Beendigung der geologischen Untersuchung müssen Sie die gewonnenen Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die gewonnenen Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten übermitteln.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige sowie die Übermittlung der gewonnenen Daten Online vornehmen:

  • Sie melden sich bei dem kostenfreien Online-Dienst an.
  • Sie füllen die Abfragemaske aus und senden diese mit samt der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen ab.
  • Ihre Anzeige geht bei der zuständigen Stelle ein und wird dort geprüft. Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, werden diese bei Ihnen angefordert.
  • Sie führen Ihre geplanten Maßnahmen durch.
  • Sie teilen der zuständigen Stelle Ihre gewonnen Daten über den Online-Dienst mit.

Sollten Sie keinen Gebrauch von dem Online-Dienst machen können oder wollen, setzen Sie sich bitte direkt mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Dauer

Bis zu mehreren Wochen

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung (Anzeige) durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Rechtsgrundlage

§ 8 Geologiedatengesetz (GeolDG)

www.gesetze-im-internet.de/geoldg/__8.html

Formulare, Services & Links

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Beschreibung der Leistung

Eine geologische Untersuchung ist eine systematische Analyse von geologischen Eigenschaften in einem bestimmten Gebiet. Sie liefert zum Beispiel Informationen über Gesteinszusammensetzung, Bodenstrukturen, geologische Formationen und Mineralvorkommen durch Methoden wie Kartierung, geophysikalische Messungen oder Bohrungen.
 
Wenn Sie eine geologische Untersuchung durchführen wollen, müssen Sie dies vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle anzeigen. Zudem müssen Sie die bei Ihren Untersuchungen gewonnenen Daten der zuständigen Stelle übermitteln.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Geologisches Landesamt
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-0

Infos zur Einrichtung

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