Personalamt

Aktenauskunft, Personalamt

Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt

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Adresse und Kontakt

Adresse

Personalamt
Steckelhörn 12 20457 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42831-0000

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich oder per Email über das genannte Funktionspostfach. Ihr Auskunftsersuchen wird im zuständigen Fachbereich des Personalamtes geprüft. Sofern die gewünschten Informationen der Auskunftspflicht unterliegen,  erhalten Sie diese per Email, als Kopie per Postversand oder Sie sehen die  Informationen vor Ort und nach Absprache ein.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat. Die Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, wenn die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Umfang oder Komplexität des Antrags eine intensive Prüfung erfordern. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich unterrichtet.

Gebühren

Auskunftsansprüche sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO).

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung  sind Rechtsbehelfe möglich.

Rechtsgrundlage

§ 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Informationen zu  Dokumenten und Daten des Personalamts, die der gesetzlichen Informationspflicht  unterliegen und die Sie nicht  im Transparenzportal finden, können Ihnen auf Antrag gewährt werden.  Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen. 

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