Wahlen, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen die ordnungsgemäße Wahlhandlung sicher, geben die Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen durch Auszählung das Ergebnis fest. Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte...
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen die ordnungsgemäße Wahlhandlung sicher, geben die Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen durch Auszählung das Ergebnis fest. Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte Person je nach Art der Wahl als Wahlhelferin und Wahlhelfer zugelassen werden: Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
Bei Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in
Hamburg gemeldet sind. Bei Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind. Bei Volksentscheiden und Bürgerschaftsreferenden (als Abstimmungshelfende): Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin und Wahlhelfer in Hamburg wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.
Nächster aktueller Wahl- oder Abstimmungstermin:
Bundestagswahl: 26.09.2021
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
- Bei Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
- Bei Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren.
- Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
- Bei Volksentscheiden und Bürgerschaftsreferenden (als Abstimmungshelfende): Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2023