Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit bis zu 100 Arbeitnehmern
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers, der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und für...
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,
- der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
- für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist,
erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-14, Di 7-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Formulare, Services & Links
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Suchwörter: Lohnsteuerangelegenheiten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit lohnsteuerlicher Betriebsabrechnungsstätte in Hamburg AGK - Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit bis zu 100 Arbeitnehmern
Letzte Aktualisierung: 21.03.2023