ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rundfunkbeitrag abmelden
Melden Sie ihre Rundfunkgeräte ab, wenn Sie mehrfach Rundfunkbeitrag zahlen
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Zu Beachten
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Keine Angabe
Gebühren
gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
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Letzte Aktualisierung: 25.03.2023