Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Früherkennungsuntersuchungen (Gesundheitsuntersuchungen) für Kinder
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mö...
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
Benötigte Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte
- gelbes Untersuchungsheft
- ggf. Antwortkarte
Zu Beachten
Die befristeten Sonderregelungen, die auf Grund der Corona-Pandemie Abweichungen von den Vorgaben der Kinder-Richtlinie bei Kindern zwischen 1 bis 6 Jahren zugelassen hatten, endeten offiziell bundesweit zum 30.06.2022. Seit dem 01.07.2022 gelten für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis einschließlich U9 wieder die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten. Die Stadt Hamburg hat sich jedoch entschlossen, diese Regelung für ein Jahr fortzuführen.
Fristen
U6: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 12. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 9. bis zum 14. Lebensmonat
U7: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 24. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 20. bis zum 27. Lebensmonat (siehe auch "Aktueller Hinweis")
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Gebühren
Grundsätzlich keine.
Bei den zusätzlichen Untersuchungen (U10, U11, J2) können die Kosten von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GesDGHAV8IVZ
§ 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) und der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Suchwörter: Gesundheit U2 U1 U3 U4 U5 U6 Einladungswesen U7 Einladungswesen Früherkennungsuntersuchung U6/U7 Krankenkassenleistung Gesundheitsuntersuchung U1 bis U9 U-Untersuchung Kindergesundheit
Letzte Aktualisierung: 04.02.2023