Bezirksamt Harburg

Melderegister, Auskunft für Daten vor 1987 (Meldearchiv)

Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen. Melderegisterauskünfte (z.B. neue Anschrift) für Daten ab 01.01.1963 bis 1987 sind durch persönliche Vorsprache oder postalisch...

Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.

Melderegisterauskünfte (z.B. neue Anschrift) für Daten ab 01.01.1963 bis 1987 sind durch persönliche Vorsprache oder postalisch, per Mail und Fax möglich. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich (Ausnahme: Behörden). Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch.

Zuständig ist ausschließlich die Abteilung Zentrale Meldeangelegenheiten - Einwohnerregister (s. Kontaktdaten)

Für Meldedaten vor 01.01.1963 ist das Staatsarchiv Hamburg zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).

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Adresse und Kontakt

Adresse

Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen
Zentrale Meldeangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3 21073 Hamburg

Raum: 3.006

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Telefonnummer

+49 40 0

Öffnungszeiten

Mo 8-16, Di 8-13, Mi 8-13, Do 8-16 Uhr. Nur nach Terminvereinbarung Freitag geschlossen.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Den Haupteingang zum Rathausforum 3 (KUZ) liegt auf der Rückseite des Gebäudes und wird über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreicht. Der Zugang zum Innenhof liegt an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Kundenparkplätze sind nicht vorhanden.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31/Busse Harburg Rathaus

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich (Name, Vorname, Geburtsdatum oder Name und alte Anschrift).

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).

Zu Beachten

Persönliche Vorsprache oder per Post, Fax und E-Mail möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Pro Auskunft und Person beträgt die Gebühr 22,50 EUR. Für Rentenzwecke gebührenfrei.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Postnachnahme
  • Bargeldzahlung

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