Bezirksamt Harburg
Wählbarkeitsbescheinigung
Das passive Wahlrecht muss durch Vorlage einer Wählbarkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Wer bei einer Wahl für ein politisches Mandat kandidieren möchte, hat bei Einreichung des Wahlvorschlages...
Das passive Wahlrecht muss durch Vorlage einer Wählbarkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Wer bei einer Wahl für ein politisches Mandat kandidieren möchte, hat bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen, dass er wählbar ist. Die Bestätigung der Wählbarkeit ist eine Voraussetzung, um auf Stimmzetteln von Wahlen aufgestellt werden zu können.
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen
Zentrale Meldeangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3 21073 Hamburg
Raum: 3.005
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-16, Di 8-13, Mi 8-13, Do 8-16 Uhr. Freitag geschlossen.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31/Busse Harburg Rathaus
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Treten Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen außerhalb Hamburgs an, sind die Vordrucke anderer Bundesländer oder Städte zu benutzen, um sich die Wählbarkeit bestätigen zu lassen.
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Zahlungsarten
- Girocard
- Postnachnahme
- Halbbare Zahlung
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Letzte Aktualisierung: 17.08.2022