Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft

Leistungen einer Privatschule (Schule in freier Trägerschaft) wie beispielsweise Schulwechsel, Beurlaubungen oder Wiederholungen beantragen Sie bitte bei der aktuell besuchten Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie auch...

Leistungen einer Privatschule (Schule in freier Trägerschaft) wie beispielsweise Schulwechsel, Beurlaubungen oder Wiederholungen beantragen Sie bitte bei der aktuell besuchten Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie auch hinsichtlich aller Anliegen eine Erstberatung. 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Schulen in freier Trägerschaft
Hamburger Straße 31 22083 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

Sachbearbeitung: Herr Alvarado Leyton, Frau Petersson-Dedja

Schulaufsichten: Herr Loges, Herr Hambrinker

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ihr Kind ist bereits an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet oder Sie überlegen Ihr Kind an einer solchen anzumelden.

Zu Beachten

Diese Angaben gelten nur für die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft.

Fristen

Fristen sind einzelfallabhängig.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Der konkrete Verfahrensablauf ist abhängig von der Leistung. Grundsätzlich ist bei einer Antragstellung zu beachten, dass Sie zuerst in den Dialog mit Ihrer Schule gehen und anschließend einen Antrag bei dieser abgeben. Ihre Schule leitet den Antrag an die Behörde für Schule und Berufsbildung weiter. Ist eine Entscheidung getroffen, teilen wir Ihnen diese in einem Bescheid mit.
Bei weiteren Anliegen wenden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail an die unten genannten Ansprechpersonen.

Sachbearbeitung:
Frau Petersson-Dedja: verwaltungsunterstuetzungschulaufsichtsft@bsb.hamburg.de

Schulaufsicht:
Herr Loges: 040 / 42863 - 2096; berend.loges@bsb.hamburg.de
Herr Hambrinker: 040 / 42863 - 3110; heiko.hambrinker@bsb.hamburg.de
 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen. Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Die zuständige Abteilung in der Schulbehörde kann Fragen insbesondere zu folgenden Themen an staatlich genehmigten/anerkannten Privatschulen beantworten:
 
  • Prüfungen (extern, intern, Abitur)
  • Beschwerden
  • Ganztagsbetreuung
  • Schulgeld
  • Aufnahmeverfahren
  • Zurückstellungen
  • Beurlaubungen
  • Klassenwiederholungen
  • Schulwechsel (vor allem in staatliche Systeme)
  • Schülerbeförderung für Privatschüler
  • Klassenfahrten
  • und Weiteres

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