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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gnadenangelegenheiten
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Ein Gnadengesuch ist schriftlich einzureichen. Dem Gesuch sind alle zum Nachweis der vorgetragenen Gnadengründe vorhandenen Unterlagen beizufügen.
Zu Beachten
Es handelt sich ausschließlich um ein schriftliches Verfahren. Nähere Regelungen enthält die Hamburgische Gnadenordnung (s. Link).
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht
Drehbahn 36 20354 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Suchwörter: Gnadenangelegenheiten Gnadenantrag Gnadengesuch Gnadensachen Begnadigung
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023