Bescheinigung über eine Fehlgeburt
Sie können beim Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten. Als Fehlgeburt wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur,...
Sie können beim Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten.
Als Fehlgeburt wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Es lag eine Fehlgeburt vor
- Sie können die Anzeige nur vornehmen, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte.
- Sie waren als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, oder
- Sie haben vor der Geburt bereits eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben,
- ansonsten darf nur die Mutter die Bescheinigung beantragen.
Benötigte Unterlagen
- wenn vorhanden, eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Mutterpass
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- wenn vorhanden, Eheurkunde der Eltern
- wenn gewünscht, Angaben zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie können die Anzeige vor Ort oder schriftlich vornehmen.
- Sofern Sie persönlich die Anzeige vornehmen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin im Standesamt
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden der Eltern. Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes, wenn dies gewünscht ist.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Dauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
- §31 Absatz 2 Satz 4 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2023