Frühe Hilfen für Eltern in Anspruch nehmen
Die ersten Lebensjahre sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Gerade Schwangerschaft und Geburt sind für (werdende) Eltern und Familien oft mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden. Überlastung im Alltag,...
Die ersten Lebensjahre sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Gerade Schwangerschaft und Geburt sind für (werdende) Eltern und Familien oft mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden. Überlastung im Alltag, soziale Isolation, psychische Belastungen, Suchtprobleme, Erkrankungen, jugendliches Alter oder materielle Armut können zu einer Überforderung führen.
In dieser Zeit benötigen Sie als (werdende) Eltern gegebenenfalls Informationen oder gesundheitliche und psychosoziale Beratung und Unterstützung, die Sie in Ihrem Bemühen um ein gesundes und gutes Aufwachsen des Kindes stärkt und unterstützt.
Das Handlungsfeld der Frühen Hilfen bietet Ihnen als (werdende) Eltern oder Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren diese Unterstützung rund um die Geburt und die ersten Lebensjahre an.
Zentrale Angebote sind in Hamburg zum Beispiel
- die Babylotsen an den Geburtskliniken,
- wohnortnahe Familienteams und regionale Netzwerkstrukturen,
- Familienhebammen,
- Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Wenn es erforderlich ist, begleiten sie Sie zum Beispiel zu Terminen bei Ärzten oder Behörden. Mit Ihrer Zustimmung vermitteln sie bei Bedarf an weitere unterstützende Stellen aus dem regionalen Netzwerk weiter.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie sind Elternteil oder familienangehörige Person eines Kindes unter 3 Jahren.
Benötigte Unterlagen
Falls Sie Unterlagen benötigen, werden Ihnen diese bei der Terminvereinbarung oder im ersten Beratungstermin genannt.
Zu Beachten
Die Frühe Hilfe kann auch schon während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung. In dem Termin bespricht die Beratungsperson alle möglichen weiteren Schritte mit Ihnen.
Dauer
Keine
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 1 Absatz 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
www.gesetze-im-internet.de/kkg/__1.html