Behördenfinder Reisepass abholen
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Reisepass abholen
Ihr neuer Reisepass liegt abholbereit im Hamburg Service. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der neue Reisepass liegt zur Abholung im Hamburg Service bereit.
Benötigte Unterlagen
- Soweit vorhanden Ihr alter Reisepass
- Abholschein (Erhalt bei Beantragung des Dokuments)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung
Zu Beachten
Informationen über die Online-Ausweisfunktion finden Sie in der im Hamburg Service vorliegenden Broschüre oder unter im Personalausweisportal (siehe Link "Personalausweisportal").
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Ausweisdokument bereits abholbereit ist (siehe Link „Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises oder Reisepasses abfragen“).
Sie können Ihren neuen Reisepass im zuständigen Hamburg Service abholen:
Sie können Ihren neuen Reisepass im zuständigen Hamburg Service abholen:
- Sie gehen zur Abholung des Reisepasses zu dem Hamburg Service, bei welchem Sie den Reisepass beantragt haben. Buchen Sie hierfür bitte einen Termin.
- Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses wird Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt. Wenn Sie den alten Reisepass als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.
Dauer
ca. 5 Minuten
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
- § 6 Paßgesetz (PaßG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Sie können Ihren Reisepass persönlich oder durch einen Bevollmächtigte Person abholen. Die Abholung kann nur in dem Hamburg Service erfolgen, bei welchem der Antrag gestellt wurde.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Eine Musterabholvollmacht finden Sie als Link unter den weiterführenden Informationen.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Eine Musterabholvollmacht finden Sie als Link unter den weiterführenden Informationen.
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Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
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