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Graffiti im öffentlichen Raum
Die Entfernung von Graffiti ist immer durch den jeweiligen Eigentümer vorzunehmen. Die Bezirksämter sind deshalb nur in Ausnahmefällen zuständig, bspw. bei Graffiti auf Denkmälern, Treppen, Brücken oder...
Die Entfernung von Graffiti ist immer durch den jeweiligen Eigentümer vorzunehmen. Die Bezirksämter sind deshalb nur in Ausnahmefällen zuständig, bspw. bei Graffiti auf Denkmälern, Treppen, Brücken oder Brunnen, welche sich auf öffentlichen Grund befinden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
keine
Zu Beachten
Zu Maßnahmen wie bspw. Anti-Graffiti-Beschichtung nach der Reinigung informiert die Landesinnung der Gebäudereiniger (siehe Link).
Das Anti-Graffiti-Förderprogramm der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist zum Jahresende 2010 ausgelaufen. Die finanzielle Unterstützung zur Entfernung von Graffiti entfällt damit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
keine
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Urheber der Bilder
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