Schwerbehindertenausweis, Ausstellung, Verlängerung, Tausch, Verlust oder Diebstahl
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen, Kü...
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Zusatzurlaub für Arbeitnehmer, Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese sind bei den entsprechenden behördlichen Stellen zu beantragen (siehe Link zum Merkblatt Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg)
Bei Wegzug aus Hamburg benötigen wir eine schriftliche Kurzmitteilung mit der neuen Anschrift. Dann erfolgt eine Abgabe der Akte an das für den neuen Wohnort zuständige Versorgungsamt. Sie erhalten dann hierüber eine Abgabenachricht mit Angabe der Kontaktdaten des neuen Versorgungsamtes
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Lichtbild (Biometrie nicht erforderlich), auf der Rückseite Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie das Geschäftszeichen (sofern vorhanden) vermerken (Kinder bis 10 Jahre benötigen kein Lichtbild)
Verlust, Diebstahl:
- Formloses, unterzeichnetes Schreiben mit den persönlichen Daten und der Angabe, ob verloren oder gestohlen
- Lichtbild (Biometrie nicht erforderlich), auf der Rückseite Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie das Geschäftszeichen (sofern vorhanden) vermerken (Kinder bis 10 Jahre benötigen kein Lichtbild)
Verlängerung:
- Antrag auf Ausweisverlängerung/Ausweisausstellung, der vom Amt zugeschickt wurde
- Lichtbild (Biometrie nicht erforderlich), auf der Rückseite Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie das Geschäftszeichen vermerken (Kinder bis 10 Jahre benötigen kein Lichtbild)
oder - online unter http://www.hamburg.de/schwebausweisbild
Zu Beachten
Eine Ausweisausgabe in der Dienststelle Adolph-Schönfelder-Straße ist nicht mehr möglich.
Eine Verlängerung der Ausweise über die Kundenzentren ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Der Ausweis wird grundsätzlich unbefristet ausgestellt, es sei denn, dass Befristungsregeln dagegen sprechen, z.B.:
- begrenzte Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Antragstellern,
- vorgesehene Nachprüfungsverfahren,
Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Ausweisverlängerungen, Verlust oder Diebstahl des Schwerbehindertenausweises:
Es wird immer ein neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.
Tausch des alten gegen einen neuen Schwerbehindertenausweis:
Der Umtausch ist grundsätzlich möglich. Nach Übersendung des Lichtbildes kann die Ausstellung des Ausweises jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da vorrangig Erstanträge bearbeitet werden.
Fristen
keine Fristen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungszeit für die Herstellung des Ausweises beträgt maximal 14 Tage. Ausnahme: Bei einem Umtausch kann sich die Bearbeitungszeit verlängern (siehe 'Zu beachten').
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Versorgungsamt, Schwerbehindertenausweise, Verlängerung, ohne Anschreiben BASFI Verlängerung ohne Anschreiben BASFI SBA (Schwerbehindertenausweis) SGB IX (Schwerbehindertenausweis) Schwer-In-Ordnung-Ausweis Schwer In Ordnung Ausweis
Letzte Aktualisierung: 04.07.2022