Abbruchgenehmigung

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen gelten die Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Eine Abbruchgenehmigung ist regelmäßig erforderlich. Lediglich Vorhaben, die nach HBauO verfahrensfrei sind, bedü...

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen gelten die Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO).
Eine Abbruchgenehmigung ist regelmäßig erforderlich. Lediglich Vorhaben, die nach HBauO verfahrensfrei sind, bedürfen keiner Genehmigung, Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherren zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen (falls vohanden)

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Bei Verfahren nach § 61 HBauO 66,84 EUR bis 3000 €

Bei Verfahren nach § 62 HBauO 133,69 EUR bis 4500 €

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