Bauantrag

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine...

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren.

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen


Die Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung sind in jedem Einzelfall zu prüfen.

Benötigte Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen.
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich

Zu Beachten

Denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls im vereinfachten Verfahren noch Genehmigungen von anderen Behörden benötigen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche des Bauordnungs- und Baunebenrechts eingehalten werden.
 
Wenn Sie gerne alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie lieber das konzentrierte Verfahren nach § 62 HBauO wählen. Dort bieten wir Ihnen diesen Service.
 
Ein Bauantrag kann unter Umständen zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
 
Es findet keine telefonische Beratung mehr statt. Die Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig

Fristen



Weist der Bauantrag erhebliche Mängel auf, wird fordert das Bezirksamt zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die Frist ist dabei abhängig vom Umfang der Mängel.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, kann dies frühzeitig mit einer Bauvoranfrage durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und der gewählten Verfahrensart und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung liegen bei

64,70 EUR Mindestgebühr im vereinfachten Verfahren,                

129,40 EUR Mindestgebühr im konzentrierten Verfahren.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 59 ff HBauO

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