Bauantrag
Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine...
Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung sind in jedem Einzelfall zu prüfen.
Benötigte Unterlagen
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich
Zu Beachten
Wenn Sie gerne alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie lieber das konzentrierte Verfahren nach § 62 HBauO wählen. Dort bieten wir Ihnen diesen Service.
Ein Bauantrag kann unter Umständen zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Es findet keine telefonische Beratung mehr statt. Die Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig
Fristen
Weist der Bauantrag erhebliche Mängel auf, wird fordert das Bezirksamt zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die Frist ist dabei abhängig vom Umfang der Mängel.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, kann dies frühzeitig mit einer Bauvoranfrage durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und der gewählten Verfahrensart und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung liegen bei
64,70 EUR Mindestgebühr im vereinfachten Verfahren,
129,40 EUR Mindestgebühr im konzentrierten Verfahren.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 59 ff HBauO
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Anlage Gebühren Bauantrag, PDF, 123 KB, 2 Seiten
- Formular: Bauantrag (auch für Beseitigung und Werbeanlagen) - barrierefrei, PDF, 547 KB, 1 Seite
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Hausnummernvergabe Baugenehmigung Bauantrag Bauvorhaben Baufertigstellungsanzeige
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023