Haltung gefährlicher Tiere, Genehmigung
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen,...
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. Giftschlangen, Wölfe, Wolfsmischlinge und Wildhunde, Großkatzen und Pumas , Bären und verschiedene große Affenarten.
Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühren werden nach allgemeinen Berechnungsmaßstäben gemäß § 6 der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen vom 4. Dezember 2001 ermittelt (nach Zeitaufwand) . Ein fester Betrag kann nicht beziffert werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 29.01.2023