Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen, Sachsen-Anhalt
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen...
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.
Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf der rechten Seite.
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Letzte Aktualisierung: 08.06.2023