Aufenthalt zum Besuch eines Sprachkurses
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Intensivsprachkurs, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse).
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Nachweis über Intensivsprachkurs - Bescheinigung der Sprachschule, Vertrag
- Krankenversicherung (Versicherungskarte) - Jede gesetzliche Krankenversicherung. Für die Dauer des Sprachkurses genügt ebenso eine Reisekrankenversicherung.
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 10.236 Euro / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank).
Zu Beachten
Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Wochen) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 10.12.2023