Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Studienabschluss
  • Ein in Deutschland erworbener Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister, etc.)
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium anschließt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
  • Arbeitsplatzangebot - nur falls ein Angebot schon vorhanden ist.
  • Formular Stellenbeschreibung - zusätzlich zum Arbeitsplatzangebot.
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte) oder eine private Krankenversicherung die der gesetzlichen mindestens im Leistungsumfang entspricht.
  • Studienabschluss - Abschlussurkunde, Zeugnis bzw. Bescheinigung Ihrer Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Verdienstbescheinigung, Gehaltsnachweise, Kontoauszug oder Ähnliches
  • Mietvertrag + Kontoauszug mit Angabe der aktuellen Miethöhe
  • Nachweise über Unternehmensgründung: der Nachweis entsprechender Bemühungen kann unter anderem dadurch erfolgen, dass Verhandlungen mit Banken zur Finanzierung einer Geschäftsidee, die Suche angemessener Geschäftsräume, etc., nachgewiesen werden

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

98 EUR

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 4 AufenthG

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