Behördenfinder Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
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Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn der Ausländer als Gastwissenschaftler/in, wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in...
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn der Ausländer als Gastwissenschaftler/in, wissenschaftliches oder technisches Personal mit einem Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung in Forschung und Lehre arbeiten will.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Arbeiten an einer öffentlichen Hochschule oder Forschungseinrichtung
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Krankenversicherungsnachweis
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Bei Verlängerung die letzten drei Gehaltsabrechnungen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
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