Aufenthalt zum Zweck der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Freiberufler.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit, beziehungsweise Existenzgründung ist ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis, eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft, sowie eine gesicherte Finanzierung.

Voraussetzung für die Zulassung zur freiberuflichen Tätigkeit ist ein öffentliches Interesse an dieser Tätigkeit.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Firmenprofil (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Businessplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Geschäftskonzept (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Kapitalbedarfsplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
  • Finanzierungsplan
  • Ertragsvorschau
  • Lebenslauf
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Berufserlaubnis, sofern sie für die Berufsausübung erforderlich ist (z.B. Anwaltszulassung)
  • Angemessene Altersvorsorge (nur wenn das 45. Lebensjahr bereits erreicht ist)

Zu Beachten

Für folgenden Personenkreis ist außer den bezirklichen Ausländerabteilungen auch das Hamburg Welcome Center (HWC) ansprechbar:
  • Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  • Hochqualifizierte ab 66.000 EUR Bruttojahresgehalt
  • Forscherinnen und Forscher
  • Selbständige Erwerbstätige, Freiberufler/innen

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Rechtliche Hinweise

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