Aufenthalt zum Zweck der Studienvorbereitung
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung (Sprachkurs, Studienkolleg, Propädeutikum) für maximal 2 Jahre. Wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung benötigt und es wurde noch kein...
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung (Sprachkurs, Studienkolleg, Propädeutikum) für maximal 2 Jahre.
Wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung benötigt und es wurde noch kein Einreisevisum beantragt, so setzen Sie sich mit der Deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes in Verbindung und beantragen dort ein Visum zum Studienaufenthalt.
Ein Besuchsvisum führt nicht zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung.
Ist der Ausländer bereits mit richtigem Visum in das Bundesgebiet eingereist oder es wurde kein Visum für die Einreise zur Studienvorbereitung benötigt, dann ist es erforderlich sich innerhalb des erlaubten Visumszeitraums/visafreien Zeitraumes bei der für den Wohnort zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten zu melden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit 8.820 Euro jährlich / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank
- Krankenversicherung (Versicherungskarte)
- Vertrag mit einer Sprachschule oder Zulassung zum Studienkolleg
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: eAT Aufenthaltserlaubnis, Studienvorbereitung
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023