Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums

Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme bezahlten oder unbezahlten Praktikums.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Stellenbeschreibung
  • Praktikumsvertrag
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweise über die Lebensunterhaltsicherung

Zu Beachten

Für die Beantragung und Erteilung eines Visums sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat der Antragstellenden oder dem Staat ihres gewöhnlichen erlaubten Aufenthalts zuständig. 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs.3 AufenthG

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