Behördenfinder Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums
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Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums
Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme bezahlten oder unbezahlten Praktikums.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Stellenbeschreibung
- Praktikumsvertrag
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweise über die Lebensunterhaltsicherung
Zu Beachten
Für die Beantragung und Erteilung eines Visums sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat der Antragstellenden oder dem Staat ihres gewöhnlichen erlaubten Aufenthalts zuständig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: eAT Aufenthalt, Praktikum Aufenthalt, Hospitation Aufenthalt, Volontariat
Letzte Aktualisierung: 02.10.2023
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