Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern
Wenn Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und er selbst keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,...
Wenn Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und er selbst keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern bei dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten beantragen werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- In Hamburg lebender EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens, der freizügigkeitsberechtigt ist
- selbst kein EU- oder EWR-Bürger ist
- anerkannte Ehe oder gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem EU-Bürger
- minderjähriges lediges Kind des EU-Bürgers
- Elternteil des EU-Bürgers
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU- Bürger (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)
- Krankenversicherungsschutz
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
37,00 EUR (bzw. 22,80 EUR, wenn das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: eAT Aufenthalt, Ehegattennachzug Aufenthalt, Familiennachzug Aufenthalt, Familienzusammenführung Aufenthalt, Kindernachzug Aufenthalt, Lebenspartnernachzug Daueraufenthaltskarte
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023