Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern

Wenn Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und er selbst keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,...

Wenn Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und er selbst keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern bei dem zuständigen Standort für Ausländerangelegenheiten beantragen werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • In Hamburg lebender EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens, der freizügigkeitsberechtigt ist
  • selbst kein EU- oder EWR-Bürger ist
  • anerkannte Ehe oder gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem EU-Bürger
  • minderjähriges lediges Kind des EU-Bürgers
  • Elternteil des EU-Bürgers

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU- Bürger (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)
  • Krankenversicherungsschutz
     

Zu Beachten

Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

37,00 EUR (bzw. 22,80 EUR, wenn das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde).

Rechtliche Hinweise

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