Aufenthaltskarte für Hochqualifizierte
Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist. Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag...
Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist.
Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.
In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung ist vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der Ausländerabteilung einzuholen.
Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU, auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 56400 EUR (4700 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 43992 EUR (3666 EUR monatlich) vorweisen kann.
Wird das Mindestjahreseinkommen von derzeit 56400 EUR überschritten, findet weder eine Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für diese Beschäftigung zur Verfügung stehen) noch eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen statt.
Wird in den Mangelberufen nur die geringere Mindesteinkommensgrenze von derzeit 43992 EUR/Jahr erreicht, ist (nur) eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich.
In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, siehe www.anabin.kmk.org .
Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Hochschulzeugnis - ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Krankenversicherung
- Formular Stellenbeschreibung - Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Berufsausübungserlaubnis - nur wenn erforderlich
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 06.02.2023