Aufenthaltskarte für Hochqualifizierte

Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist. Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist...

Erteilung einer Blauen Karte EU für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung, die der Qualifikation angemessen ist.

Die Blaue Karte EU wird für vier Jahre ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren geschlossen wurde. Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei Monaten erteilt.

Während der ersten zwölf Monate seit der Aufnahme der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU ist der zuständigen Ausländerbehörde jeder Wechsel des Arbeitgebers und jede Änderung mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung  einer Blauen Karte EU hat.

Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU, auch EU Blue Card, beantragen (Aufenthaltstitel für eine hochqualifizierte Beschäftigung).

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Eine Blaue Karte EU kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
  • einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 EUR (3.650 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen kann, der für mindestens sechs Monate abgeschlossen wurde.

Ab dem 18.11.2023 können auch Berufsanfänger eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können. Als Berufsanfänger gilt derjenige, der den (letzten) Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben hat.

Außerdem dürfen auch IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Gehalt in Hohe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können, als Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, als Softwareentwickler oder Systemadministratoren eingestellt werden und mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre in den o. g. Berufsgruppen vorweisen können.

Wird das Mindestjahreseinkommen von derzeit 43.800 EUR überschritten, findet weder eine Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für diese Beschäftigung zur Verfügung stehen) noch eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen statt.

Wird in den Mangelberufen, bei Berufsanfängern oder bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss nur die geringere Mindesteinkommensgrenze von derzeit 39.682,80 EUR/Jahr erreicht, ist (nur) eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich. Bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss wird zusätzlich geprüft, ob die erforderlichen Berufserfahrungen von drei Jahren und dadurch erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Beschäftigung vorliegen und das Niveau eines Hochschulabschlusses haben.

Bei allen Berufen, ob Regel- oder Mangelberuf, Berufsanfänger oder IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss, muss die Beschäftigung der Qualifikation angemessen sein und der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen.

In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gestartet werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, siehe www.anabin.kmk.org.
Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Hochschulzeugnis - ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Krankenversicherung
  • Formular Stellenbeschreibung - Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
  • Berufsausübungserlaubnis - nur wenn erforderlich
  • Nachweis Hochschulabschluss (Urkunde)
  • Für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss: Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren

Zu Beachten

Die Erteilung der Blauen Karte EU für eine Beschäftigung in Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Allgemeinärzte, Fachärzte  sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie), für Berufsanfänger und für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss kann nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§§ 18g, 18h, 18i AufenthG

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch