Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde...
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.
Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.
Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut der Standort für Ausländerangelegenheiten aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wird der Pass wiedergefunden ist der Standort für Ausländerangelegenheiten umgehend zu informieren.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Vorhandene Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein
- andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- ein biometrisches Passbild
- bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
9-18 EUR
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 10.12.2023