Kfz Abmeldung, gestohlenes Fahrzeug
Gestohlene Fahrzeuge können bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Andernfalls sind Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge weiterhin fällig.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- schriftliche Diebstahlsanzeige der Polizei in Kopie (Nur das Aktenzeichen ist nicht ausreichend)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung
Zusätzliche Unterlagen, wenn ein anderer die Abmeldung beantragt
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
- sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorliegen: Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. durch einen Kaufvertrag
- Vollmacht des eingetragenen Halters, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (der Ausweis des Beauftragten und eine lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters erforderlich)
Wurden der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief ebenfalls gestohlen, muss dies in der Diebstahlsanzeige mit aufgeführt sein. Andernfalls muss der Verlust über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt nachgewiesen werden.
Zu Beachten
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite (Link siehe unten).
- Wählen Sie unter Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Abmeldung eines Fahrzeuges.
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
- Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Fristen
Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
15,60 € nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Muss eine Versicherung an Eides Statt abgenommen werden erhöht sich der Betrag um 31,30 Euro.
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 21.09.2023