Kfz Abmeldung, gestohlenes Fahrzeug

Gestohlene Fahrzeuge können bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Andernfalls sind Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge weiterhin fällig.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Das Fahrzeug kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle im Bundesgebiet abgemeldet werden.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen für die Außerbetriebsetzung, wenn der Halter die Abmeldung beantragt:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • schriftliche Diebstahlsanzeige der Polizei in Kopie (Nur das Aktenzeichen ist nicht ausreichend) 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung

Zusätzliche Unterlagen, wenn ein anderer die Abmeldung beantragt

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
  • sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorliegen: Nachweis der Verfügungsberechtigung, z.B. durch einen Kaufvertrag
  • Vollmacht des eingetragenen Halters, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (der Ausweis des Beauftragten und eine lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters erforderlich)                                                                      

Wurden der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief ebenfalls gestohlen, muss dies in der Diebstahlsanzeige mit aufgeführt sein. Andernfalls muss der Verlust über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt nachgewiesen werden.

Zu Beachten

Das Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt, sodass es nicht mehr erneut ausgegeben werden kann.

Terminbuchung
  1. Besuchen Sie die Internetseite (Link siehe unten).
  2. Wählen Sie unter Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Abmeldung eines Fahrzeuges.
  3. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen. Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
  4. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit).
  5. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Fristen

Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

15,60 € nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Muss eine Versicherung an Eides Statt abgenommen werden erhöht sich der Betrag um 31,30 Euro.

Formulare, Services & Links

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