Kfz Anmeldung, Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

Ein abgemeldetes Fahrzeug kann auf Antrag auf die gleiche Halterin bzw. Halter wieder zugelassen werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug war zuletzt in Hamburg zugelassen, ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder in Hamburg zugelassen werden.
  • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Hauptwohnsitz des Halters ist in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung oder des Gewerbetreibenden ist in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Unternehmen: Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Nummer- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
  • gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) (TÜV), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren (siehe "LBV, SEPA-Mandat für Kfz Steuer" unter Links)
    Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • Terminbestätigung
zusätzlich, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder angefunden wurde:
  • Freigabebestätigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht mehr in der Sachfahndung ist
zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • Ausweis des Beauftragten im Original

Zu Beachten

Das bisherige amtliche Kennzeichen kann nur weiter genutzt werden, wenn es bei der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) zu diesem Zweck reserviert wurde.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Fällige Fahrzeuguntersuchungen nachholen
Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Unter Umständen neues Kennzeichen erforderlich
Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Fahrten mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, können auch mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen vorgenommen werden, wenn die Versicherung dies abdeckt. Solche Fahrten sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (TÜV) und zur Zulassungsbehörde. Beschränkt sind diese Fahrten auf den Zulassungsbezirk und auf die angrenzenden Zulassungsbezirke.

Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie:
    Zulassung
  • Danach wählen Sie: Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Online-Beantragung: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch online stellen, wenn Sie bei Abmeldung die letzte Halterin oder der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und weiterhin in Hamburg wohnhaft sind (Link siehe unten).
Voraussetzungen dafür sind außerdem
  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr).
Hinweis: Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.

Dauer

i.d.R. taggleich

Gebühren

23,00 bis 50,00 EUR nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Rechtliche Hinweise

Beschreibung der Leistung

Das Fahrzeug war zuletzt in Hamburg zugelassen, ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll nun wieder in Hamburg zugelassen werden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. Mit der erneuten Anmeldung wird das Kraftfahrzeug wieder auf Sie zugelassen. Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.

 

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