Kfz Ummeldung, innerhalb von Hamburg mit Halterwechsel, Unternehmen

Beim Verkauf des Fahrzeuges muss unverzüglich die Umschreibung auf den neuen Halter erfolgen. Die neue Halterin oder der neue Halter muss in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und...

Beim Verkauf des Fahrzeuges muss unverzüglich die Umschreibung auf den neuen Halter erfolgen.

Die neue Halterin oder der neue Halter muss in die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden ist Hamburg

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung,
  • Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,  
  • alte Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und eine Umkennzeichnung gewünscht wird,
  • gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. ein Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original (Formular unter Services und Links) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren.
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schnenkungsvertrag), falls der bisherige Halter verstorben ist
  • Terminbestätigung
Falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises der/des Zeichnungsbefugten. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Beauftragten im Original

Zu Beachten

Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, so kann mit dem Schalter für gewerbliche Kunden Kontakt aufgenommen werden.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Terminbuchung

Wählen Sie in der Terminbuchung (Link siehe unten) unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges oder falls auch ein altes Fahrzeug zeitgleich abgemeldet werden soll Umschreibung eines Fahrzeuges mit Abmeldung
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Fristen

Eine Kfz-Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

keine

Gebühren

23,60 bis 50,00 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Wählen Sie eine von 17 Einrichtungen ...

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