Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ersatzbetriebserlaubnis
Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis. Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu...
Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis.
Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.
Für die Ausstellung des Ersatzdokuments verlangt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen, eine Ersatzbetriebserlaubnis auszustellen. Bescheinigt wird, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind bzw. dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der Standort des Fahrzeuges ist Hamburg. Wurde das Fahrzeug außerhalb Hamburgs erworben, dann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden
Benötigte Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- schriftliche, formlose Verlusterklärung
Zu Beachten
Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrzulassungsordnung (Bauratgutachten) erforderlich. Mit diesem Gutachten wird beim Landesbetrieb Verkehr die Betriebserlaubnis erteilt.
Für die Bearbeitung wird eine Terminvereinbarung mit dem Landesbetrieb Verkehr benötigt.
Terminbuchung
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Verlust von Fahrzeugpapieren oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren.2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
7,20 EUR
Formulare, Services & Links
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Suchwörter: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erhalt einer Ersatzbetriebserlaubnis Ersatzbetriebserlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024