Landesbetrieb Verkehr Mitte

Kfz Kennzeichen, Versicherungskennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeug dürfen in den öffentlichen Straßenverkehr gesetzt werden, wenn sie über eine Betriebserlaubnis verfügen und mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sind. Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer...

Zulassungsfreie Fahrzeug dürfen in den öffentlichen Straßenverkehr gesetzt werden, wenn sie über eine Betriebserlaubnis verfügen und mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sind.

Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben. Es gilt für ein Versicherungsjahr. Dies geht vom 01. März eines Jahres bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs.

Betroffen sind:

  • Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
  • Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
  • Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
  • Segway
  • E-Scooter bzw. E-Tretroller

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften.

Zu Beachten

Bitte wenden Sie sich bzgl. des Versicherungskennzeichens an eine Haftpflichtpflichtversicherung und nicht an den LBV.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 26 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr Mitte
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

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