Landesbetrieb Verkehr Mitte
Kfz Kennzeichen, Versicherungskennzeichen
Zulassungsfreie Fahrzeug dürfen in den öffentlichen Straßenverkehr gesetzt werden, wenn sie über eine Betriebserlaubnis verfügen und mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sind. Das...
Zulassungsfreie Fahrzeug dürfen in den öffentlichen Straßenverkehr gesetzt werden, wenn sie über eine Betriebserlaubnis verfügen und mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sind.
Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben. Es gilt für ein Versicherungsjahr. Dies geht vom 01. März eines Jahres bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs.
Betroffen sind:
- Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
- Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
- Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
- Segway
- E-Scooter bzw. E-Tretroller
Adresse und Kontakt
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 26 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022