Landesbetrieb Verkehr
Ausnahmegenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-18, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
- ärztliche Bescheinigung, in der der Arzt bescheinigt, dass der Antragsteller aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt nicht anlegen darf und befreit werden muss
- Vorlage des Personalausweises
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühr beträgt 17,30 Euro.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 05.02.2023