Landesbetrieb Verkehr
Ausnahmegenehmigung, Befahren öffentlicher Straßen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen
In einem beschränktem Maße sollen nicht zugelassen Fahrzeuge, die aber zulassungspflichtig sind, auf öffentlichen Straßen bewegt werden, weil beispielsweise über Betriebsgelände eine öffentliche Straße fü...
In einem beschränktem Maße sollen nicht zugelassen Fahrzeuge, die aber zulassungspflichtig sind, auf öffentlichen Straßen bewegt werden, weil beispielsweise über Betriebsgelände eine öffentliche Straße führt.
Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich, die der LBV einholt.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag mit ausführlicher Begründung
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kartenmaterial (Fahrtskizze) zur Darlegung der Beabsichtigten Fahrstrecke
Zu Beachten
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
102,00 Euro sowie die Gebühr für verwendete Klebesiegel von jeweils 0,30 Euro
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg
Raum: Haus D I. OG
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.
Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Suchwörter: Sondergenehmigung, Befahren öffentlicher Straßen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024