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Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Befahren öffentlicher Straßen mit nicht zugelassenen Fahrzeugen

In einem beschränktem Maße sollen nicht zugelassen Fahrzeuge, die aber zulassungspflichtig sind, auf öffentlichen Straßen bewegt werden, weil beispielsweise über Betriebsgelände eine öffentliche Straße fü...

In einem beschränktem Maße sollen nicht zugelassen Fahrzeuge, die aber zulassungspflichtig sind, auf öffentlichen Straßen bewegt werden, weil beispielsweise über Betriebsgelände eine öffentliche Straße führt.

Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich, die der LBV einholt.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag mit ausführlicher Begründung
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Kartenmaterial (Fahrtskizze) zur Darlegung der Beabsichtigten Fahrstrecke

Zu Beachten

Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

102,00 Euro sowie die Gebühr für verwendete Klebesiegel von jeweils 0,30 Euro

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Raum: Haus D I. OG

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 42858-2492

Telefax

+49 40 2504909

Öffnungszeiten

Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

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