Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fischereischeine für ausländische Touristen

Sie möchten einen Touristen- und Urlauberfischereischein erhalten?

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42840-1792

Öffnungszeiten

Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUKEA Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bsw.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BSW die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich. Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  1. Ein Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes ist.
  2. Es sind keine besonderen Gründe für eine Ablehnung erkennbar.

Benötigte Unterlagen

  • Ein digitales Passbild (auch beim persönlichen Erscheinen!)
  • Der Nachweis darüber, dass die Person im Besitz der Fischereiberechtigung des Heimatlandes ist.
  • Ausweis bzw. Reisepass
  • ggf. zustellfähige Adresse für den Gebührenbescheid.

Zu Beachten

Der Schein ist auf ein Kalenderjahr befristet.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Kontaktaufnahme per E-Mail ( auslaenderfischereischein@bukea.hamburg.de) oder persönliches Erscheinen im Hamburger Angelzentrum, Entenwerder 10.

Dauer

umgehend

Gebühren

Die Gebühr beträgt zur Zeit 35,-- Euro (Stand 1.1.2023), zuzüglich der gesetzlichen Fischereiabgabe in Höhe von 10,-- Euro. Sie kann nicht in bar bezahlt werden, sondern per EC-Karte oder sie wird durch ein gesondertes Schreiben in Rechnung gestellt.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • SEPA-Überweisung

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 10 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

Ausländische Personen die in Deutschland keinen Wohnsitz haben, können einen Fischereischein für ausländische Staatsangehörige im Hamburger Angelzentrum der BUKEA beantragen.

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